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Als Gutsherr soll der Ritter Kalebuz sehr oft das "Recht der ersten
Nacht" ausgeübt haben. Im Jahre 1690 wurde er von der Dienstmagd
Maria Leppin des Mordes an ihrem Verlobten, dem Schäfer Pickert aus
Bückwitz, bezichtigt.
Kalebuz, so die Anklage, habe aus Rache gehandelt, weil die Magd sich
ihm versagt hatte.
Es kam zum Gerichtsprozess, wo der Ritter Kalebuz den Reinigungs-Eid schwor
und aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, da es keine Zeugen der
Bluttat gab.
Vor Gericht soll er gesagt haben: "Wenn ich doch der Mörder
bin gewesen, dann wolle Gott, soll mein Leichnam nicht verwesen."
Im Jahre 1794 wollte man die Gruft neben der Kirche abreißen und
die darin vorhandenen drei Särge erdbestatten.
Zwei Leichen waren vollständig verwest, die vom Ritter Kalebuz jedoch
gar nicht.
Auch renommierte Mediziner wie Stauch. Sauerbruch und Virchow konnten
die Mumifizierung nicht erklären.
So bleibt also nur das Staunen über ein biologisches Rätsel
und "die Moral von der Geschicht: Lüge niemals vor Gericht!"

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In vielen Liedern wird die Legende vom Ritter Kalebuz musikalisch erzählt
Das war der Kahlbutz von Kampehl
bei Neustadt an der Dosse,
ein Ritter ohne Furcht und Fehl,
der sprengt auf hohem Rosse.
"Wer wildert hier? Hoihoh, hoheh!"
Zu Bückwitz an dem Teiche
am nächsten Morgen an dem See
fand man des Schäfers Leiche.
Am nächsten Tag im Morgenlicht tat man den Kahlbutz fangen,
er schwur bei Gott, er habe nicht
den Schäfermord begangen.
Er schwor mit hocherhobner Hand, unheimlich hört man's hallen,
es solle sonst in Staub und Sand
sein Leichnam nie zerfallen.
Nun liegt er bald 300 Jahr
in seinem Eichenschreine,
und unverändert ganz und gar
liegt heut noch sein Gebeine.
(aus einem Kalebuz-Lied ca. 1935)
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